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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DJs by www.mmm-team.de

§ 1 Wie und wann kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande?
Mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages kommt unser Dienstleistungsvertrag zustande.
Mehrere Vertragspartner gelten uns gegenüber als Gesamtschuldner.
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir Sie mit der Anlage belehren. Mit Ihrer Erklärung, den Vertrag mit uns schließen zu wollen, bestätigen Sie, diese Anlage (= Belehrung) erhalten zu haben.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Sie sind der Veranstalter, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, a. Erhält das tätige Personal vor Ort ausreichend alkoholfreie Getränke und das übliche Essen der Veranstaltung kostenfrei. b. Stellen Sie einen kostenfreien Transporter-Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung d. Der benötigte Platzbedarf für unsere Anlagen beträgt 5x2m und ca. 2,5m Höhe als Mindestanforderung
(4) Zusätzliche Besprechungstermine, Konzeptionen und Ortsbesichtigungen müssen separat vereinbart und separat vergütet werden.
(5) Wir können die vereinbarten Leistungen durch andere, ebenso geeignete ersetzen, wenn die Ersetzung für Sie zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird.
(6) Sie sind auch dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung und Kosten verpflichtet, wenn die Veranstaltung oder der Auftragsgegenstand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten habe und die nicht auf Höherer Gewalt beruhen, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, Lärmschutz, schlechten Wetters, mangelndem Besucherinteresse oder Ähnlichem erfolgt, sofern wir diese Gründe nicht zu vertreten habe.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders angeboten bzw. anders vereinbart, sind in unserer Vergütung und Kosten folgende Positionen nicht enthalten: a.) Kosten für Fahr-, Durchfahrts- und Parkgenehmigungen und b.) Kosten für Verwertungsgesellschaften und Lizenzen
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden als Zahlungstermine vereinbart: • Die Zahlung bar oder unbar bis zum fünften Werktag vor der Veranstaltung gilt als vereinbart. Rabatte / Skonti werden nicht gewährt Diese Vorauszahlungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil.

§ 4 Nutzungsrechte
(1) Für alle von uns erstellten Veranstaltungskonzepte, Unterlagen, Graphiken, Aufstellungen, Zeichnungen und Skizzen (Werke) gilt die Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes als vereinbart auch dann, wenn einzelne Teile nicht kraft Gesetz geschützt sein sollten.
(2) Die für die Veranstaltung notwendigen Lizenzen (GEMA usw.) sind von Ihnen zu beschaffen und zu bezahlen.

§ 5 Aufnahmerechte, Referenznennung
(1) Wir sind berechtigt, auf der Veranstaltung unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Gäste und Rechte Dritter selbst Fotound/oder Videoaufnahmen zu fertigen und diese zu Referenz- und eigenen werblichen Zwecken zu verwenden, sofern Sie dies nicht zuvor aus wichtigem Grund ausdrücklich ablehnen. In jedem Fall sind wir berechtigt, Aufnahmen zu Dokumentations- und Beweiszwecken zu fertigen.
(2) Wir sind berechtigt, Ihren Namen und Ihre Veranstaltung als Referenz in angemessenen Umfang zu Werbezwecken zu nennen.

§ 6 Haftung
(1) Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Wir haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
(2) wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen. (3) Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen. (4) Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.

§ 7 Höhere Gewalt
(1) Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, können wir von Ihnen die bis dahin angefallenen Kosten und erbrachten Leistungen und die von uns gegenüber Subunternehmern notwendig zu leistenden Zahlungen ersetzt bzw. vergütet verlangen.
(2) Soweit einvernehmlich oder gerichtlich festgestellt § 313 BGB zur Anwendung kommt oder kommen sollte, wird vereinbart, dass wir stets einen Anspruch auf die bis dahin angefallenen Kosten und erbrachten Leistungen und die von uns gegenüber unseren Subunternehmern zu leistenden Zahlungen haben.

§ 8 Kündigung
(1) Wir können den Auftrag kündigen, wenn uns die Zusammenarbeit mit Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung der vereinbarten Leistung und/oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann (Kündigung aus wichtigem Grund). Kündigen wir aus wichtigem Grund, behalten wir unseren Anspruch auf die vereinbarte Gesamtsumme, soweit Sie die Kündigung zu vertreten haben. Haben Sie die Kündigung nicht zu vertreten, können wir ebenfalls die vereinbarte Gesamtsumme verlangen, müßen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Es wird vermutet, dass uns danach 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistungen entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn: a.Zahlungsverzug von Ihnen nach Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren und nach Insolvenzeröffnung eintritt, b.sich Umstände ergeben, die für uns bei Vertragsschluss unbekannt waren und die die Sicherheit der Veranstaltung, der Gäste, Mitwirkenden oder Beschäftigten gefährden und wir bei Kenntnis dieser Umstände den Vertrag nicht oder nicht zu diesen Konditionen geschlossen hätten oder wenn nur durch eine Kündigung die Gesundheit oder die Unversehrtheit eines Dritten gewährleistet bleibt, c.Mängel, die wir nicht zu vertreten haben, festgestellt werden, die die Gesundheit oder das Leben eines Dritten gefährden könnten, oder Mängel festgestellt werden, die wir zu vertreten haben, soweit nur durch eine Kündigung die Gesundheit oder die Unversehrtheit eines Dritten gewährleistet bleibt, d.Sie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlassen, die unserer Sicherheit (inkl. Aufbau, Abbau usw.) vor Ort dienen, e.übliche und angemessene Hygienemaßnahmen vor Ort nicht oder nicht ausreichend umgesetzt werden, f. Sie Umstände vorsätzlich verschwiegen haben, die für die Beurteilung der Gefahrenlage und/oder das Ausmaß des Leistungsumfangs und/oder der Ausstattung der Produktion und/oder unserer Beschäftigten oder Gehilfen von Bedeutung sind, vor allem mit Blick auf Sicherheit und Rechtmäßigkeit, g.eine Veranstaltung durchgeführt wird oder werden soll, die in Art, Inhalt oder Umfang von der im Auftragsgegenstand genannten abweicht, dies für uns bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennbar war und dadurch die sichere und rechtmäßige Durchführung der Veranstaltung, auch ggf. ergänzt um notwendige und zumutbare kurzfristige Maßnahmen, nicht gewährleistet ist, oder uns die Teilhabe an einer solchen Veranstaltung nicht zumutbar ist und wir bei Kenntnis der Abweichung den Vertrag nicht oder nicht zu diesen Konditionen geschlossen hätten, h.anzunehmen ist, dass sich die Veranstaltung, auf der wir, unsere Logos, Equipment oder Personal von uns präsent und anwesend sind, unmittelbar auf politische Vorgänge in Deutschland und/oder dem Ausland bezieht, und/oder dabei Meinungen erörtert und/oder kundgetan werden oder werden sollen, die mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und/oder die sich auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland negativ auswirken, i. Sie technische oder bauliche Anlagen betreiben, die nicht zulässig sind und dadurch uns oder unser Personal gefährdet sein können, j. Sie nicht örtliche Gegebenheiten schaffen, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich sind. Darunter fallen z.B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der zuletzt zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Veranstaltungsort, ebenso mangelnde Belastbarkeit des Bodens, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege, und eine Bereitstellung ist auch an der Bordsteinkante unmöglich oder mit Blick auf unser Eigentum nicht zumutbar, k.sich die zuständigen Behörden und Polizeien anhand konkreter Anhaltspunkte außer Stande sehen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und uns die Aufrechterhaltung des Vertrages aus diesem Grund nicht zumutbar ist, l. eine zuständige Behörde oder ein Gericht die Durchführung der Veranstaltung untersagt. Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung der Leistungen und/oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Kündigen Sie aus wichtigem Grund, so haben wir nur einen Anspruch auf die Vergütung, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil unserer Leistung entfällt. (2) Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sie sind nicht berechtigt, gegen uns ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertragsverhältnis stammenden Anspruchs, auszuüben.
(2) Ein Aufrechnungsrecht gegen uns steht Ihnen nur zu, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und soweit wir den der Aufrechnung zugrundeliegenden Anspruch anerkannt haben oder er rechtkräftig festgestellt ist.
(3) Sie dürfen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit uns nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abtreten.
(4) Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir sind aber berechtigt, in diesem Fall auch an Ihrem Sitz zu klagen.
(5) Es gilt deutsches Recht.
(6) Sie und wir sind verpflichtet, dann, wenn einzelne oder mehrere Regelungen aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksam/nichtig/undurchführbar sind oder eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht, durch eine wirksame Regelung ersetzen bzw. die Lücke ausfüllen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaften Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Regelung und dem Vertragszweck entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausgeschlossen. Beruht die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Termin oder Frist), so ist diese Regelung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.


 

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